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Telekom Kündigungsfrist

Kündigung und Kündigungsfrist der Telekom

Was ist zur Telekom Kündigungsfrist wichtig: Verträge binden die Vertragsparteien aneinander. Sofern eine Partei unzufrieden ist oder anderweitig ein besseres Angebot sieht, beabsichtigt sie, sich vom Vertrag zu lösen. Statt zurückzutreten, kündigt der Verbraucher bei Dauerschuldverhältnissen.

Rechtsanwalt Verteidiger

Das Gesetz unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung ist im Vertrag speziell ausgestaltet. Sie unterliegt regelmäßig einer bestimmten Frist und meist gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Konditionen. Die Parteien haben vertraglich die Möglichkeit, die ordentliche Kündigung für einen bestimmten Zeitraum auszuschließen. Jene Vereinbarung ist gültig, sofern sie weder sittenwidrig ist noch gegen Treu und Glauben gemäß § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstößt.

Das Gesetz ermöglicht jeder Vertragspartei ein Dauerschuldverhältnis zu kündigen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Die Voraussetzung ist, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Jener liegt vor, sofern die Vertragsfortsetzung unzumutbar für eine Partei ist, nachdem das Recht die Interessen beider Vertragsparteien abwiegt.

Ansprüche nach der Kündigung

Verletzt eine Partei ihre Pflicht, lässt der Gesetzgeber eine Kündigung erst nach erfolglosem Fristablauf oder einer Mahnung zu. Die berechtigte Vertragspartei kündigt innerhalb einer angemessenen Frist. Erforderlich ist gemäß § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass er vorher vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt. Andernfalls verwirkt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Sofern der Vertrag aufgelöst ist, erlischt das Verhältnis für die Zukunft. Dementsprechend stehen der kündigenden Partei keinerlei Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung zu wie bei nach einem Rücktritt üblich. Sofern eine Vertragspartei kündigt, hat sie dennoch eventuelle Schadensersatzansprüche.

Pflichten eines Verbrauchers für die Aufwendungen des Anbieters

Die Deutsche Telekom verfügt über eine große Offerte an Mobilfunk-, Festnetz- und Internetverträgen. Die individuellen Tarife enthalten eine unterschiedliche Telekom Kündigungsfrist, die der Kunde beachtet.

Ein Vertrag ohne Mindestlaufzeit wie bei Tarifen von Call Plus unterliegt einer kurzen Telekom Kündigungsfrist. Die Telekom und seine Kunden kündigen den Telefonanschluss mittels Schreibens innerhalb von sechs Werktagen. Sofern der Verbraucher den Kontrakt kündigt, bevor der Monat abgelaufen ist, an dem die Telekom den Anschluss bereitstellte, ersetzt er entstandene Aufwendungen. Dazu gehören die einmonatigen DSL- und Festnetzkosten.

Versäumte Telekom Kündigungsfrist führt zu länger andauernden Verträgen

Die Telekom bietet Verträge an, die mindestens ein Jahr andauern. Kunden kündigen jene Schuldverhältnisse spätestens nach elf Monaten. Andernfalls verlängert sich der Kontrakt um ein weiteres Jahr. Der Verbraucher hat erst nach zwölf Monaten erneut die Gelegenheit, den Vertrag aufzulösen. Der Anbieter verfügt über Tarife, die eine zweijährige Mindestlaufzeit beinhalten. Für sie gelten dieselben Bedingungen bezüglich der Telekom Kündigungsfrist. Sofern der Verbraucher die Telekom Kündigungsfrist verstreichen lässt, verlängert sich der Vertrag auch bei der 24-monatigen vertraglichen Mindestlaufzeit um weitere zwölf Monate. Es besteht gleichzeitig eine einmonatige Telekom Kündigungsfrist zum Ende dieser Mindestlaufzeit.

Die Telekom Kündigungsfrist ist jederzeit zu beachten

Die Telekom bietet den Verbrauchern etliche Mobilfunkverträge an. Der Kunde bindet sich zumindest 24 Monate an den Vertrag. Im Gegensatz zu den Tarifen für den Festnetzanschluss und DSL beachtet der Verbraucher eine dreimonatige Telekom Kündigungsfrist vor Vertragsende. Sofern der Kunde die Telekom Kündigungsfrist versäumt, ist er ein weiteres Jahr an die Telekom gebunden. Sofern er erneut beabsichtigt, zu kündigen, gilt die dreimonatige Telekom Kündigungsfrist auch für das verlängerte Jahr.

Neben der Telekom Kündigungsfrist die Schriftform einhalten

Der Kündigende beachtet die Kündigungsform, um sich vom Vertrag wirksam zu lösen. Beim Anbieter ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Wie sie der Telekom zugeht, ist irrelevant. Das Schreiben beinhaltet die

  1.         Kundennummer respektive Vertragsnummer,
  2.         den Termin der Vertragsauflösung,
  3.         den Vertragsbeginn und
  4.         eine handschriftliche Signatur.

Der Kündigende kündigt seinen Telekomvertrag meist durch den Postweg. Das Kündigungsschreiben beinhaltet die korrekte Adresse der Telekom, die in Bonn ansässig ist, damit es wirksam ist.

Der Noch-Kunde vergewissert sich, dass das Schreiben seinem Anbieter zugeht, indem er die Kündigung per Einschreiben samt Rückantwort verschickt. Die Telekom ist verpflichtet, den Briefeingang zu bestätigen. Somit verfügt der Verbraucher über einen Nachweis, dass er form- und fristgerecht gekündigt hat.

Antworten durch Mitarbeiter rund um den Vertrag samt Telekom Kündigungsfrist

Der Verbraucher kündigt alternativ via Fax. Das unterzeichnete Kündigungsschreiben schickt er mit einer kostenfreien Nummer.

Der Verbraucher ist bezüglich des Zugangs im Ungewissen, denn die Telekom unterrichtet seine Kunden in der Regel nicht. Der Anbieter stellt hingegen eine kostenlose Servicehotline zur Verfügung, sofern Fragen bezüglich der Telekom Kündigungsfrist oder anderer Angelegenheiten aufkommen. Etliche Angestellte sind verpflichtet, den Anrufer wahrheitsgemäß über die Vertragskonditionen zu informieren. Sofern der Kunde umzieht, erfolgt eine automatische Vertragskündigung. Sofern erwünscht, beantragt er einen Anschluss am neuen Wohnort.

TVöD Kündigungsfrist
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