Hier finden Sie die verständliche Übersicht über die wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht, im Miet- und Wohnrecht, bei Kaufverträgen und in anderen wichtigen Verträgen. Nutzen Sie Ihren Wissens-Vorteil zu Kündigungfristen.
Das deutsche Gesetz schreibt für eine Kündigung eine festgelegte Form vor. Im § 125 BGB ist verankert das eine Kündigung die nicht der vorgeschriebenen Form entspricht als nichtig gilt. Dies gilt besonders für das Arbeitsverhältniss (§ 623 BGB), sowie auch für die Beendigung des Mietverhältnisses (§ 568 BGB).
Alle Fristen sind gesetzlich geregelt und bindend, Sie gelten für alle Kündigungen bei dem der Vertrag als Dauerschuldverhältniss gilt.
Die wichtigsten Verträge sind:
Wir informieren Sie hier zu den gesetzlichen Kündigungsfristen und vielen weiteren Themen rund um Kündigungen, Verträge und Rechtsgrundlagen.
Die Kündigungsfrist ist die vertraglich vereinbarte Zeit zwischen der Zustellung einer Kündigungund der endgültigen rechtswirksamen Beendigung eines Vertrages. Als Kündigung bezeichnet man eine einseitige Beendigung eines Schuldverhältnisses durch eine rechtliche Willenserklärung die auf einen bestimmten Zeitpunkt ausgerichtet ist.
Das heist eine Vertragspartei beantragt freien Willens die Beendigung eines mit einer anderen Partei geschlossenen Vertragsverhältnisses. Dies kann in den Bereichen Mieteverhältniss und Arbeitsverhältniss zutreffen.Wichtig ist, das eine Kündigung nur dann erklärt werden kann, wenn es vertraglich zu einem Dauerschuld-verhältnis kommt. Ein Dauerschuldverhältnis besteht dann wenn es im Vertrag zu einem Leistungsaustausch kommt. Bekannte Dauerschuldverhältnisse sind der Mietvertrag, der Arbeitsvertrag oder ein Kredit- oder Darlehensvertrag. Solche Verträge sind von Dauer und können gekündigt werden. Kaufverträge sind kurzfristig und können nicht gekündigt werden.
Um eine Kündigung rechtswirksam werden zu lassen bedarf es derEinhaltung einer der jeweils geltende Frist. Die Kündigungsfristen sind abhängig von der Art des Vertrages und individuell gesetzlich bestimmt. Warum gibt es Kündigungsfristen? Die vereinbarten Fristen zur Kündigung eines Vetrages ermöglichen es den Vertragspartnern im Falle einer Kündigung den Vertrag ohne Nachteile für eine der beide Parteien zu beenden und keine Benachteiligung entstehen zu lassen.
Sie regeln den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages durch einen der beiden Vertragspartner rechtswirksam.Durch die gesetzlich geregelten Kündigungsfristen wissen beide Vertragsparteien wann eine Kündigung eingereicht werden muss und ab welchem Zeitpunkt die Kündigung rechtskräftig wirksam ist.
Dadurch wird ein Zeitdruck vermieden und der im Vetrag verbleibende Partner kann sich in der Zeit der Kündigungsfrist einen anderen Vertragspartner suchen. Kündigungsfristen sind in jedem Vertrag verankert, Sie gelten bei Mietverträgen, Pachtverträgen, Arbeitsverträgen, Kaufverträgen und allen anderen vertraglich geregelten Vereinbarungen.
Zu den Kündigungsfristen bei Beendigung eines Arbeitsvertrages gelten die gestzlichen Regelungen des § 622 BGB.
Der § 622 BGB dient zur Ermittlung der Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses eines Arbeiternehmers und eines eines Arbeiters. Er besagt das bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer grundsätlich eine eine Frist von 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Ende eines Monats eingehalten werden muss.
Fristenlauf bei Kündigungen
Der Beginn einer Kündigungsfrist ist das Eintreffen, bzw. der Eingang der Kündigungserklärung durch deren schriftliche Zustellung beim Arbeitnehmer. Dadurch beginnt die Kündigungsfrist, fachlich spricht man vom Fristenlauf, das heist die Frist wird in den Lauf gesetzt. Der Tag der Zustellung wird noch nicht zur Frist gezählt, dies ist in § 187 Abs. 1 BGB verankert.
Bei einer Kündigung des Arbeitsverhälniss durch den Arbeitgeber gilt eine Grundkündigungsfrist § 622 Abs. 1 BGB, diese beträgt 4 Wochen. Wenn die Kündigung zum jeweiligen Monatsende durchgeführt werden soll ergeben sich durch die gesetzliche Kündigungsfrist festgelegt Kündigungstermine:
Die Kündigungstermine werden durch die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestimmt, Zeiten vor dem 25. Lebensjahr werden dabei nicht mit eingerechnet. Daraus ergebenen sich folgende Kündigungsfristen:
Aushilfen: Es können kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden. Dies gilt wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehenden als Aushilfe eingestellt worden ist. Wenn das Arbeitsverhältniss jedoch länger wie drei Monaten anhält, gelten die Grundkündigungsfristen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Trotz gewissenhafter Informationen bilden die hier veröffentlichten Beiträge keine Rechtsgrundlage und können im Einzelfall nicht zutreffen. Autor: Redaktion : Erstellt am: 02.07.2011 Aktualisierung: 08.07.2013