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Kündigung des  Vertrags mit dem Fitnessstudio

Kündigungen im Fitnessstudio sind meist schwierig. Fitnessstudios haben keinen Anlass, sich über mangelnde Nachfrage zu beklagen. Seriöse Center bieten moderate Laufzeiten zwischen sechs und zwölf Monaten an. Andere sind daran interessiert, ihre Kunden mit langen Laufzeiten zu halten. Um aus der Vereinbarung zu kommen, bedarf es die Kündigungfristen des Fitnessstudios zu kennen. Für die Kündigungsfrist ist es entscheidend, ob es sich um einen vorformulierten oder individuell für den Kunden gestalteten Vertrag handelt.

Rechtsanwalt Verteidiger

Handschriftliche Eintragungen auf einem Vertragsformular sowie das Ankreuzen von Alternativen ergeben keine eigens für den Kunden gestaltete Vereinbarung.

Dieser Vertrag entspricht mehr den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei solchen Formulierungen haben Kunden hohe Chance, die Vereinbarung zu kündigen. Ein auf den Kunden individuell zugeschnittener und neu formulierter Vertrag bindet die Vertragspartner an die Einhaltung der Laufzeit. Dies gilt ebenfalls, wenn die Länge der Laufzeit für den Kunden einen Nachteil bedeutet.

Fristen für die Kündigung des Fitness Vertrages

 

Die Auflösung des Vertrages bedarf ebenso im Bereich Fitness einer Kündigung, die fristgerecht beim Vertragspartner eingeht. Die ordentliche Kündigungsfrist eines Fitness Vertrages im Fitnessstudio beträgt einen Monat vor Vertragsende. Sind im Vertrag Kündigungsfristen von drei Monaten und mehr enthalten, ist dies nicht zulässig. Kündigt der Kunde seine Vereinbarung nicht rechtzeitig, verlängert sich die Laufzeit in der Regel um ein weiteres Jahr. Der Bundesgerichtshof sah im Jahr 1996 eine Verlängerung von höchstens sechs Monaten als zumutbar an. Gegen eine Verlängerung, die über die Grundlaufzeit hinausgeht, kann der Kunde widersprechen. Die Grundlaufzeit regelt der § 309 BGB mit längstens 24 Monaten.

Sieht der Vertrag keine bestimmte Laufzeit vor, sondern einen Abschluss auf unbestimmte Zeit, kann der Kunde jederzeit kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist einzuhalten. Weitere Möglichkeiten, die vertragliche Bindung für Fitness durch Kündigung aufzulösen, gibt es dennoch. Das Zustandekommen eines Zweijahresvertrags vor Beginn der offiziellen Laufzeit ermöglicht es Kunden, ordentlich zu kündigen. Die Bindung von 24 Monaten verliert die Gültigkeit, wenn ein Tag zwischen Vertragsabschluss und Laufzeit dazwischenliegt. Das Amtsgericht Gießen gab mit Aktenzeichen 45 C 607/09 einer Klägerin in dieser Sache recht.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht in Ausnahmefällen

Zu den Fällen, in denen das Sonderkündigungsrecht fällt, gehören Schwangerschaft und Umzug in eine andere Stadt. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von 20 Kilometern fällt dieses Recht weg. Anders gestaltet es sich, wenn der Kunde das Fitnesscenter aufgrund des Umzugs mit großem, unzumutbaren Aufwand erreicht. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Urteil im Jahr 1994 (Az: 6 U 164/93).

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Zieht das Fitnessstudio um, kann der Kunde den Vertrag für Fitness durch Kündigung auflösen, wenn die Vereinbarung auf die Örtlichkeit basiert. Sofern das Fitnesscenter einer Kette angehört, kann es auf eine andere, nähergelegene Filiale verweisen. Ändert das Fitnessstudio seine Öffnungszeiten, ist eine außerordentliche Kündigung machbar.

Zuerst fordern Kunden schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, die Wiederherstellung der ursprünglichen Bedingungen mit Frist von drei Wochen. Geschieht dies nicht, nimmt der Kunde das Sonderkündigungsrecht in Anspruch.

Bei langwierigen Erkrankungen gehen die Meinungen auseinander. Liegt ein ärztliches Attest vor, kommt das Sonderkündigungsrecht zum Tragen, wenn ein Ende der Erkrankung nicht absehbar ist. Sofern der Arzt in absehbarer Zukunft das Ende der Krankheit sieht, braucht das Studio für Fitness die Kündigung nicht akzeptieren. Vielmehr bietet sich in dem Fall eine beitragsfreie Laufzeit für die Krankheitszeit an. Diese hängt das Fitnessstudio an das Ende der Laufzeit. Bei Schwangerschaften hat das Studio diese Möglichkeit ebenfalls. Ein Attest, das den Sport im Fitnessstudio nach ärztlichem Ermessen untersagt, reicht für die Inanspruchnahme der außerordentlichen Kündigung aus. Dieses Attest hat das Fitnesscenter ohne Einwände zu akzeptieren.

Verträge und die AGB intensiv studieren

Vor der Unterzeichnung des Vertrags beschäftigen sich Verbraucher detailliert mit den Vertragsmodalitäten unter Hinzuziehung der AGB des Fitnessstudios. Die Kündigungsklauseln vieler Verträge mit Fitnesscentern sind in großer Anzahl ungültig. Verbraucher finden im Bereich Fitness Kündigung, Klauseln und andere bedeutungsvolle Informationen hauptsächlich in den AGB der Studios.

Ist die Kündigungsklausel unwirksam, sind es ebenfalls die dazugehörenden Vertragsbestandteile. Ist dies der Fall, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Alternativ kann der Kunde den Vertrag schriftlich mit einer Frist, die je nach Vertragstyp zwischen einem Monat und drei Monaten liegt, kündigen. In der Regel beendigen Verbraucher derartige Verträge mit einer Monatsfrist zu Ende des nächsten Monats. Eine Reihe der Fitnesscenter ändert kontinuierlich seine Vertragsbedingungen. Der sicherste Weg, den Vertrag fristgerecht aufzulösen, ist zu Vertragsbeginn für Fitness die Kündigung an das Studio zu senden. Das Center bestätigt in der Regel schriftlich das Ende des Vertrags zur vereinbarten Laufzeit.

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